Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz der DEURAG sichert Mieter, Eigentümer und Vermieter umfassend gegen rechtliche Risiken rund um die Immobilie ab – von Mieterhöhungen, Nebenkosten und Reparaturen bis zu Nachbarschaftskonflikten. Profitieren Sie von unbegrenzter Deckungssumme, anwaltlicher Unterstützung, flexiblen Selbstbeteiligungsmodellen und zahlreichen Serviceleistungen.
Für Mieter und Eigentümer
Rechtsschutz für:
- eine selbst genutzte Wohnung,
- ein selbst genutztes Einfamilienhaus oder
- ein selbst genutztes Grundstück.
- Abschließbar als Einzelrisiko oder im Paket mit der Rechtsschutz-Kombination aus den Bausteinen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.
- Übernahme der Kosten der Mediation für eine nachhaltige außergerichtliche Konfliktbeilegung.
Für Vermieter
Rechtsschutz für Vermieter von:
- Wohnungen oder Einfamilienhäusern,
- Gewerbeeinheiten,
- Garagen oder Lagerhallen,
- Grundstücken.
- Jährlicher Festbeitrag pro Wohneinheit, bis bzw. über 6.000 € Jahresbruttomiete.
- Unbegrenzte Deckungssumme für vermietete Wohneinheiten in Deutschland.
- Vermieter profitieren von AnspruchPLUS (professionelles Forderungsmanagement) und AuskunftPLUS (Bonitätsauskünfte zu Sonderkonditionen).
Warum Rechtsschutz?
- Streitigkeiten um Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Modernisierungen oder Nachbarschaftsangelegenheiten sind häufige Ursachen für rechtliche Konflikte.
- Das Miet- und Immobilienrecht ist komplex – Fehler können teuer werden.
- Mit dem Rechtsschutz der DEURAG sind Sie in jeder Situation rechtlich abgesichert und erhalten kompetente anwaltliche Unterstützung.
Typische Rechtsschutz-Fälle von Vermietern
- Mietschulden
- Betriebskostenabrechnungen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Mietnomadentum und Zwangsräumungen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
Beispiel: Mietrückstand und Zwangsräumung
- Ihr Mieter zahlt seit Monaten keine Miete mehr.
- Das Gericht ordnet die Räumung an, doch der Mieter zieht nicht aus.
- Die DEURAG übernimmt die Kosten für die Räumung, auch wenn der Mieter vermögenslos ist.
Beispiel: Streit um Betriebskostenabrechnung
- Ihr Mieter bezweifelt die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung und verweigert die Zahlung.
- Mit anwaltlicher Unterstützung setzen Sie Ihre berechtigten Forderungen durch – die DEURAG trägt die Kosten.
Häufige Rechtsschutz-Fälle von Mietern und Eigentümern
- Mieterhöhungen
- Kündigungen
- Nebenkostenabrechnungen
- Uneinigkeiten in Eigentümergemeinschaften
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
Beispiel: Kündigung wegen Eigenbedarfs
- Sie wohnen seit einem Jahr zur Miete, als Ihnen plötzlich wegen Eigenbedarfs gekündigt wird.
- Ihr Anwalt prüft die Kündigung, legt Widerspruch ein – die Klage auf Fortbestehen des Mietverhältnisses ist erfolgreich.
Beispiel: Extreme Mieterhöhung
- Ihr Vermieter erhöht die Miete um 250 € monatlich.
- Ihr Anwalt prüft die Erhöhung und erreicht eine außergerichtliche Einigung – die DEURAG trägt die Kosten.
Rund ums Wohnen und Vermieten günstig abgesichert
Ihre Vorteile im Überblick:
| Leistung | Mieter & Eigentümer | Vermieter |
|---|---|---|
| Rechtsschutz für selbst genutzte oder gemietete Objekte | ✔ | – |
| Rechtsschutz für vermietete Wohnungen, Häuser, Gewerbeeinheiten, Garagen oder Grundstücke | – | ✔ |
| Unbegrenzte Deckungssumme | ✔ | ✔ |
| Telefonische Rechtsberatung (ohne Selbstbeteiligung) | ✔ | ✔ |
| Anwaltskosten | ✔ | ✔ |
| Gerichtskosten, inkl. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige | ✔ | ✔ |
| Kosten der Mediation (außergerichtlich, ohne Selbstbeteiligung) | ✔ | ✔ |
| AuskunftPLUS – Wirtschaftsauskünfte zu Sonderkonditionen | – | ✔ |
| AnspruchPLUS – Forderungsmanagement zu Sonderkonditionen | – | ✔ |
| Online- und Online-Video-Rechtsberatung | ✔ | ✔ |
| Geprüfte Musterverträge zum Download | ✔ | ✔ |
Maximale Flexibilität mit vielfältigen Selbstbeteiligungsmodellen
SB-Fix
- Fester Eigenanteil ohne Überraschungen
- Stufen: 0 €, 150 €, 250 €, 500 € oder 1.000 €
SB-Vario
- Flexible Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Varianten: 150/0 €, 300/150 € oder 400/250 €
SB-Bonus
- Sinkende Selbstbeteiligung
- Reduktion von 400 € auf bis zu 0 €
Wir sind für Sie da
- Seit über 65 Jahren verlässlicher Partner im Rechtsschutz.
- Kostenfreie Servicehotline: 0800 033 87 24
- Unabhängige anwaltliche Beratung: 0800 000 7884
- Erreichbar Mo–Do: 8:00–19:00 Uhr, Fr: 8:00–18:00 Uhr.
- E-Mail: info@deurag.de | Website: www.deurag.de
- Ein Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe.
Dokumentenversion (Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz hilft Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre Immobilie. Wer selbst wohnt, ist etwa bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Nebenkostenstreit abgesichert. Vermieter erhalten Unterstützung bei Themen wie Mietschulden, Betriebskostenabrechnungen oder Räumungen. In beiden Fällen begleitet Sie anwaltliche Hilfe, und der Versicherer übernimmt die anfallenden Kosten. Zusätzliche Services und flexible Selbstbeteiligungsmodelle sorgen dafür, dass Sie den Schutz an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz?
Der Schutz richtet sich an Mieter, Eigentümer und Vermieter. Mieter und Eigentümer sind für selbst genutzte Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Grundstücke abgesichert, Vermieter für vermietete Wohnungen, Einfamilienhäuser, Gewerbeeinheiten, Garagen, Lagerhallen oder Grundstücke.
Wie hoch ist die Deckungssumme?
Die Deckungssumme ist unbegrenzt. Für Vermieter gilt sie für vermietete Wohneinheiten in Deutschland.
Welche Selbstbeteiligungsmodelle gibt es?
Zur Auswahl stehen SB-Fix mit festen Stufen von 0 €, 150 €, 250 €, 500 € oder 1.000 €, SB-Vario mit den Varianten 150/0 €, 300/150 € oder 400/250 € sowie SB-Bonus mit sinkender Selbstbeteiligung, die von 400 € auf bis zu 0 € reduziert werden kann.
Welche besonderen Leistungen erhalten Vermieter?
Vermieter profitieren von AnspruchPLUS (professionelles Forderungsmanagement) und AuskunftPLUS (Bonitäts- bzw. Wirtschaftsauskünfte zu Sonderkonditionen). Der Beitrag wird als jährlicher Festbeitrag pro Wohneinheit berechnet, bis bzw. über 6.000 € Jahresbruttomiete.
Werden Mediationskosten übernommen?
Ja. Die Kosten der Mediation werden für eine nachhaltige außergerichtliche Konfliktbeilegung übernommen – außergerichtlich und ohne Selbstbeteiligung.