Mit dem Rechtsschutz für medizinische Heilberufe sichert die DEURAG Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie weitere Heilberufe bei rechtlichen Streitigkeiten aus der beruflichen Tätigkeit ab – von vertraglichen Konflikten über Regressforderungen bis zu arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzungen, ergänzt um Beratung und Serviceleistungen.
Heilen und viel Verantwortung tragen
- Ärztinnen, Ärzte und medizinische Heilberufe müssen oft in Sekunden verantwortungsvolle Entscheidungen treffen.
- Diese Tätigkeiten bergen besondere Risiken, die schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen können.
- Ein Gerichtsverfahren ist nicht nur belastend, sondern auch kostspielig und unter Umständen existenzbedrohend.
Warum Rechtsschutz für medizinische Heilberufe?
- Mit dem Firmen-Vertrags-Rechtsschutz als selbstständig tätiger Arzt, Apotheker oder Angehöriger medizinischer Heilberufe bietet die DEURAG eine optimale Ergänzung zum Rechtsschutz im Firmenbereich.
- Der Rechtsschutz umfasst alle Verträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit in Heilberufen.
- Er stellt einen wichtigen Baustein zur Existenzsicherung dar, da Streitigkeiten um schuldrechtliche Verträge schnell hohe Kosten verursachen können.
Mit dem JurChoice Gewerbe-Rechtsschutz und dem Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für medizinische Heilberufe als Ergänzung sind Sie umfassend bei vertraglichen Streitigkeiten geschützt:
- Die Telefonische, Online- oder Online-Video-Rechtsberatung hilft Ihnen, die rechtliche Lage einzuordnen und die nächsten Schritte zu planen.
- Mit dem Rechtsschutz im Rahmen einer Wirtschaftsmediation unterstützt die DEURAG bei der außergerichtlichen und nachhaltigen Konfliktlösung, um geschäftliche Beziehungen zu erhalten und schnelle Lösungen zu finden.
- Mit dem Regress-Rechtsschutz hilft die DEURAG bei der Abwehr von Rückforderungen durch Kassenärztliche Vereinigungen oder Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise – bereits ab dem Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren.
- Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bietet die DEURAG Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und hilft, vertragliche Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Zuverlässig abgesichert in medizinischen Heilberufen: Beispiele aus der Praxis
- Kündigung einer Mitarbeiterin
Dr. Polinek ist Zahnarzt mit eigener Praxis. Er hat seiner Arzthelferin gekündigt, doch diese wehrt sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage. - Außenstände geltend machen
Herr Metzel ist selbstständiger Optiker. Er muss bei Kunden seines Optikergeschäfts Kosten in Höhe von 800 € gerichtlich geltend machen.
In 3 Schritten zum Rechtsschutz für medizinische Heilberufe
- Step 1: Wählen Sie Ihre solide Absicherung – den Rechtsschutz für den Firmenbereich.
- Step 2: Wählen Sie nach Bedarf weitere gewerbliche Risiken hinzu.
- Step 3: Komplettieren Sie Ihren Schutz mit dem Rechtsschutz für medizinische Heilberufe.
Für wen lohnt sich der Abschluss des Rechtsschutzes für medizinische Heilberufe?
Für alle Angehörigen medizinischer Heilberufe, insbesondere:
- Ärztinnen, Ärzte und Heilpraktiker
- Inhaberinnen und Inhaber ambulanter Alten- und Krankenpflegedienste
- Apothekerinnen, Apotheker, Optikerinnen, Optiker und Hörgeräteakustikerinnen, Hörgeräteakustiker
Wir bieten Ihnen im Rechtsschutz für medizinische Heilberufe
- Deckungssumme: 300.000 Euro je Kalenderjahr vor deutschen Gerichten (Wartezeit 3 Monate)
- Fixe Selbstbeteiligung: 250 € pro Schadenfall
- Gerichtlicher Vertrags-Rechtsschutz bei Verträgen, die unmittelbar mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen
Welche Kosten werden übernommen?
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
- Kosten der Mediation
- Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte
Profitieren Sie von unseren exklusiven Serviceleistungen
- Online- und Online-Video-Rechtsberatung
- AuskunftPLUS – Wirtschaftsauskünfte
- AnspruchPLUS – Forderungsmanagement
- Beratungs-Rechtsschutz zur Unternehmensnachfolge
- Erstellung einer Unternehmervorsorgevollmacht
- AGBCheck und WebsiteCheck
Was bedeutet das konkret?
Wer in einem medizinischen Heilberuf selbstständig tätig ist, trägt viel Verantwortung und kann schnell in rechtliche Auseinandersetzungen geraten. Der Rechtsschutz für medizinische Heilberufe der DEURAG unterstützt dabei, solche Streitigkeiten rund um die berufliche Tätigkeit zu bewältigen – von vertraglichen Konflikten über Regressforderungen bis zu arbeitsrechtlichen Fragen. Dazu kommen Beratungsangebote und Serviceleistungen, die im Alltag helfen und die berufliche Existenz absichern sollen.
Häufige Fragen
Für wen ist der Rechtsschutz für medizinische Heilberufe gedacht?
Für alle Angehörigen medizinischer Heilberufe, insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie Heilpraktiker, Inhaberinnen und Inhaber ambulanter Alten- und Krankenpflegedienste, Apothekerinnen und Apotheker, Optikerinnen und Optiker sowie Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker.
Wie hoch ist die Deckungssumme?
Die Deckungssumme beträgt 300.000 Euro je Kalenderjahr vor deutschen Gerichten. Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, es gilt eine fixe Selbstbeteiligung von 250 € pro Schadenfall.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden Anwaltskosten, Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige, Kosten der Mediation sowie Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte.
Was leistet der Regress-Rechtsschutz?
Er hilft bei der Abwehr von Rückforderungen durch Kassenärztliche Vereinigungen oder Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise – bereits ab dem Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren.
Dokumentenversion (Jahr): 2025