Der DEURAG Verkehrs-Rechtsschutz sichert Sie im Straßenverkehr rechtlich ab – ob mit Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter oder zu Fuß. Geschützt sind Privatpersonen, Unternehmer, Mitarbeiter und Fahrer fremder Fahrzeuge. Sie profitieren von unbegrenzter Deckungssumme in Europa, weltweitem Schutz und kostenfreier anwaltlicher Erstberatung – schon ab wenigen Euro im Monat.
Sicher unterwegs
- Im Straßenverkehr kann es schnell zu rechtlichen Streitigkeiten kommen – verschuldet oder unverschuldet.
- Die DEURAG steht für Ihren Rechtsschutz im Straßenverkehr ein, unabhängig davon, ob Sie privat oder gewerblich unterwegs sind.
- Der Schutz gilt für Privatfahrzeuge, Firmenwagen, Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter oder als Fußgänger – jederzeit und an jedem Ort.
Sicherheit für alle, die privat unterwegs sind
- Versicherungsschutz für Sie, Ihren Partner und Ihre unverheirateten, nicht berufstätigen Kinder.
- Beitrag: 10,92 € pro Monat (im SB-Fix 150 €).
- Online abschließbar unter: www.deurag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz.
Schutz für Unternehmer und Mitarbeiter
- Absicherung der gesamten Fahrzeugflotte sowie auf Antrag auch der Privatfahrzeuge.
- Beitrag: ab 4,67 € pro Monat je Fahrzeug (im SB-Vario 400/250 €, ab zwei Fahrzeugen).
- Individuelle Angebote unter 0800 033 87 24.
Absicherung für alle, die fremde Autos fahren
- Spezieller Fahrer-Rechtsschutz für alle, die einen Dienstwagen fahren oder regelmäßig Carsharing nutzen.
- Beitrag: ab 2,83 € pro Monat (im SB-Vario 400/250 €).
- Beratung unter 0800 033 87 24.
Verkehrs-Rechtsschutz für jede Situation
- Dank der telefonischen Rechtsberatung wissen Sie, was Ihnen zusteht – ohne Selbstbehalt.
- Auf Wunsch vermittelt die DEURAG einen erfahrenen Anwalt aus dem Partnernetzwerk.
- Die DEURAG übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige, wenn weitere Schritte notwendig sind.
Wer viel unterwegs ist, dem kann einiges passieren
Beispiel: Schadenersatz nach Fahrradunfall
- Ihr Kind wird mit dem Fahrrad angefahren – das Fahrrad ist kaputt.
- Der Unfallverursacher weigert sich, den Schaden zu ersetzen.
- Die DEURAG vermittelt Ihnen einen Anwalt, der den Ersatz des Schadens durchsetzt.
Beispiel: Garantie beim Autokauf
- Nach einem Autokauf weigert sich der Händler, zugesicherte Garantieansprüche zu erfüllen.
- Die DEURAG übernimmt die Kosten, um den Mangel kostenfrei beheben zu lassen.
Beispiel: Bußgeldbescheid und Führerscheinentzug
- Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, obwohl Sie nicht zu schnell gefahren sind.
- Ihr Anwalt legt Einspruch ein und ist erfolgreich – mit dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sind Sie geschützt.
Beispiel: Unfall mit Firmenwagen
- Ihr Firmenwagen wird in einen Unfall verwickelt.
- Sie müssen Aufträge absagen und machen Schadenersatz und Nutzungsausfall geltend.
- Die DEURAG übernimmt die Kosten im Rahmen der anwaltlichen Vertretung.
Im Straßenverkehr rundum günstig abgesichert
Ihre Vorteile im Überblick (je nach Vereinbarung):
| Leistung | Privat | Unternehmer |
|---|---|---|
| Deckungssumme Europa | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Deckungssumme weltweit | 500.000 € | 500.000 € |
| Verkehrs-Rechtsschutz als Fahrer eigener Fahrzeuge | ✔ | ✔ |
| Verkehrs-Rechtsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge | ✔ | ✔ |
| Großer Fußgänger-Rechtsschutz (Fußgänger, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, E-Bike, Motorrad, Roller, E-Scooter, Inline-Skates u. ä.) | ✔ | ✔ |
| Versicherungsnehmer | ✔ | ✔ |
| Lebenspartner | ✔ | ✔ |
| Kinder (nicht verheiratet, nicht berufstätig) | ✔ | ✔ |
| Enkel (im gemeinsamen Haushalt, nicht verheiratet, nicht berufstätig) | ✔ | ✔ |
| Eltern/Großeltern (im Ruhestand oder geringfügig beschäftigt, gemeinsamer Haushalt) | ✔ | ✔ |
| Mitarbeiter (als berechtigte Fahrer) | – | ✔ |
| Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach Verkehrsunfall | ✔ | ✔ |
| Streitigkeiten nach Pkw-Kauf oder Werkstatt-Reparatur* | ✔ | ✔ |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bei Verkehrssachen | ✔ | ✔ |
| Sozial-Rechtsschutz (im Wider-/Einspruchsverfahren)* | ✔ | ✔ |
| Telefonische Rechtsberatung (keine Selbstbeteiligung) | ✔ | ✔ |
(* Wartezeit 3 Monate)
Exklusive Rechtsschutz-Extras
- Kostenfreie telefonische Rechtsberatung unter 0800 000 7884 durch unabhängige Anwälte
- Online-Serviceportal mit Zugriff auf wichtige Informationen unter www.deurag.de/service/serviceleistungen
- Kontaktaufnahme über Telefon, Online-Formular oder E-Mail (info@deurag.de)
- Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für Versicherungsfälle
- Mehr als 65 Jahre Erfahrung als verlässlicher Partner im Rechtsschutz
Dokumentenversion (Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn es rund um die Mobilität zu rechtlichem Ärger kommt – etwa nach einem Unfall, beim Streit um einen Autokauf oder bei einem Bußgeldbescheid. Sie können sich telefonisch beraten lassen, bei Bedarf einen Anwalt vermittelt bekommen und müssen sich um die Kosten des Verfahrens nicht selbst kümmern. Der Schutz gilt für viele Verkehrsteilnehmer – ob im eigenen Auto, im Firmenwagen, mit dem Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß. Je nach Variante sind auch Familienangehörige oder Mitarbeiter mitversichert.
Häufige Fragen
Für welche Verkehrsteilnehmer gilt der Schutz?
Der Schutz gilt, egal ob Sie mit Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter oder zu Fuß unterwegs sind – für Privatfahrzeuge, Firmenwagen sowie als Fußgänger, jederzeit und an jedem Ort.
Wie hoch sind die Beiträge?
Für Privatpersonen liegt der Beitrag bei 10,92 € pro Monat (im SB-Fix 150 €). Für Unternehmer beginnt er ab 4,67 € pro Monat je Fahrzeug (im SB-Vario 400/250 €, ab zwei Fahrzeugen), der Fahrer-Rechtsschutz ab 2,83 € pro Monat (im SB-Vario 400/250 €).
Wie hoch ist die Deckungssumme?
In Europa ist die Deckungssumme unbegrenzt, weltweit beträgt sie 500.000 € – sowohl im Privat- als auch im Unternehmer-Tarif.
Fällt für die telefonische Rechtsberatung ein Selbstbehalt an?
Nein. Die telefonische Rechtsberatung ist ohne Selbstbeteiligung. Sie erreichen die kostenfreie Beratung durch unabhängige Anwälte unter 0800 000 7884.
Wer ist im Privat-Tarif mitversichert?
Mitversichert sind Sie selbst, Ihr Partner bzw. Lebenspartner sowie Ihre unverheirateten, nicht berufstätigen Kinder. Je nach Vereinbarung sind auch Enkel sowie Eltern/Großeltern unter den genannten Bedingungen eingeschlossen.