Sind Sie mit einer Leistung der DEURAG Rechtsschutz unzufrieden, stehen Ihnen im Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren mehrere Wege offen: der direkte Kontakt zum Beschwerdemanagement, der unabhängige und kostenfreie Versicherungsombudsmann sowie die Aufsicht durch die BaFin.
(1) Direkter Kontakt
Unser Interesse ist es, Sie mit unseren Leistungen zufriedenzustellen.
Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären:
- DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
- Beschwerdemanagement
- Abraham-Lincoln-Straße 3
- - Wiesbaden
- Telefon: +49 611 771-0
- Telefax: +49 611 771-276
- E-Mail: beschwerdemanagement@deurag.de
Das Kontaktformular finden Sie auf unserer Homepage unter Service -> Beschwerdemanagement.
(2) Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden:
- Versicherungsombudsmann e. V.
- Postfach 080632
- - Berlin
- Telefon: +49 800 369 600-0
- Telefax: +49 800 369 900-0
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Website oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform wenden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
(3) Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- - Bonn
- Telefon: +49 800 210 050-0
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Ihr Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt bestehen. Bitte beachten Sie aber, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (§ 3 Absatz 2 h)).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder der Betreuung unzufrieden sind, haben Sie mehrere Anlaufstellen: Zunächst können Sie sich direkt an das Beschwerdemanagement wenden. Führt das nicht zum gewünschten Ergebnis, steht Verbrauchern der unabhängige und kostenfreie Versicherungsombudsmann zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Der Weg vor Gericht bleibt Ihnen ebenfalls offen.
Häufige Fragen
An wen wende ich mich zuerst mit meiner Beschwerde?
Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zum Beschwerdemanagement der DEURAG auf, um die Sache zu klären. Das Kontaktformular finden Sie auf der Homepage unter Service -> Beschwerdemanagement.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung nicht zufrieden bin?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dieser ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Ist das Schlichtungsverfahren für mich kostenpflichtig?
Nein, der Versicherungsombudsmann arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Die DEURAG hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Als Aufsichtsbehörde können Sie sich dennoch an sie wenden, wenn Sie mit der Betreuung nicht zufrieden sind.
Kann ich trotz Beschwerde den Rechtsweg beschreiten?
Ja, Ihr Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt bestehen. Beachten Sie aber, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (§ 3 Absatz 2 h)).