Bei der DEURAG Rechtsschutz endet der Vertrag, sobald sich die äußeren Umstände ändern oder Sie Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt ins Ausland verlegen – erfahren Sie hier, welche Anzeigepflichten gelten, wie Beiträge anteilig berechnet werden und wie der Versicherungsschutz über den Todesfall hinaus fortbesteht.
(1) Änderung der äußeren Umstände:
Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
(2) Sitz, Erstwohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Ausland:
Sie haben Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland? Dann endet der Vertrag ab diesem Zeitpunkt.
- Sie müssen uns einen Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich anzeigen.
- Sie müssen uns die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen.
„Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.
(3) Fortbestand des Versicherungsschutzes über den Tod hinaus:
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Versicherungsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist.
- Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
- Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer.
- Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Was bedeutet das konkret?
Fällt der Grund für die Versicherung weg oder verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland, endet der Vertrag – und Sie zahlen nur Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt. Einen Umzug ins Ausland sollten Sie so schnell wie möglich melden und die behördliche Bestätigung vorlegen. Im Todesfall läuft der Schutz zunächst weiter, und die Person, die den Beitrag übernimmt, kann in den Vertrag eintreten oder ihn beenden.
Häufige Fragen
Wann endet mein Vertrag bei geänderten äußeren Umständen?
Der Vertrag endet, sobald die DEURAG erfahren hat, dass sich die äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen dem Versicherer nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
Was passiert, wenn ich ins Ausland umziehe?
Haben Sie Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland, endet der Vertrag ab diesem Zeitpunkt.
Was muss ich bei einem Umzug ins Ausland melden?
Sie müssen einen Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich anzeigen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen. „Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.
Was gilt für den Versicherungsschutz im Todesfall?
Der Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zum Ende der Versicherungsperiode, sofern der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist. Wird der nächste fällige Beitrag bezahlt, bleibt der Schutz bestehen.
Wer wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers zum Vertragspartner?
Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024