Die DEURAG Rechtsschutz sichert Ihnen den Zugang zum Recht, unterstützt bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und ermöglicht die außergerichtliche Konfliktlösung per Mediation. Hinzu kommen die Upgrade-Garantie für beitragsfreie Leistungsverbesserungen sowie der Vorsorge-Rechtsschutz bei neuen oder geänderten Risiken.
Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen:
Sie möchten Ihre notwendigen rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistungen und sichern Ihnen so Zugang zum Recht. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben.
Unsere Leistungspflicht umfasst für alle in § 2 genannten Leistungsarten die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch Mediation als besondere Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Voraussetzung ist:
- Es liegt ein vom Deckungsumfang umfasster, eintrittspflichtiger Versicherungsfall vor.
- Es ist kein Risikoausschluss gemäß § 3 einschlägig.
Gerne unterstützen wir Sie, Ihren Konflikt schnell und nachhaltig zu lösen. Fragen Sie uns gerne nach Ihren Möglichkeiten.
Upgrade-Garantie:
Wenn wir neue Versicherungsbedingungen einführen, gelten Leistungsverbesserungen, die wir ohne Mehrbeitrag anbieten, auch für Ihren Vertrag. Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit neuer Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass Sie hierfür einen Antrag stellen müssen. Sie gelten für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Vorsorge-Rechtsschutz:
Besteht Versicherungsschutz gemäß den §§ 21 bis 29 für Sie oder für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gemäß den §§ 21, 25, 26 und 29 und ändert sich Ihr Risiko oder das einer mitversicherten Person, indem:
- (1) ein weiteres gemäß dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder
- (2) ein Versicherter eine gemäß dem Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder
- (3) die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt,
besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.
Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Wenn Sie das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb von drei Monaten anzeigen, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheines Ihren Widerruf in Textform erklären.
Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen, und bietet dafür auch die Möglichkeit einer Mediation an. Führt der Versicherer später bessere Bedingungen ohne Mehrbeitrag ein, profitieren Sie automatisch davon. Kommt ein neues Risiko hinzu oder ändert sich Ihre Situation, sind Sie über den Vorsorge-Rechtsschutz sofort abgesichert – wichtig ist, das neue Risiko rechtzeitig anzuzeigen.
Häufige Fragen
Wo ist der Umfang der Leistungen beschrieben?
Der Umfang der Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen beschrieben.
Ist eine Mediation von der Leistungspflicht umfasst?
Ja. Die Leistungspflicht umfasst für alle in § 2 genannten Leistungsarten die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch Mediation. Voraussetzung ist, dass ein vom Deckungsumfang umfasster, eintrittspflichtiger Versicherungsfall vorliegt und kein Risikoausschluss gemäß § 3 einschlägig ist.
Was bedeutet die Upgrade-Garantie?
Führt der Versicherer neue Versicherungsbedingungen ein, gelten Leistungsverbesserungen, die ohne Mehrbeitrag angeboten werden, auch für Ihren Vertrag. Sie werden ab Gültigkeit der neuen Bedingungen wirksam, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen, und gelten für Versicherungsfälle, die danach eintreten.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues oder geändertes Risiko anzeigen?
Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheines Ihren Widerruf in Textform erklären.
Wonach richtet sich der neu zu berechnende Beitrag beim Vorsorge-Rechtsschutz?
Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024