Mit dem DEURAG Rechtsschutz im Tarif Easy sind Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen abgesichert. Erfahren Sie, welche Wohneinheit versichert ist, wie ein Objektwechsel geregelt wird und welche Leistungsarten Ihnen zur Verfügung stehen.
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen:
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)) besteht der Versicherungsschutz nur für die im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte Wohneinheit des Versicherungsnehmers in Deutschland. Weitere Wohneinheiten, auch wenn sie von mitversicherten Personen genutzt werden, sind nicht versichert.
Objektwechsel bei selbst genutzten Objekten:
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, umfasst der Versicherungsschutz auch Versicherungsfälle,
- die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten oder
- die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Dies gilt nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach unserem Tarif keinen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
(2) Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)),
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) aa)),
- Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) bb) und cc)),
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb)),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)).
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein schützt Sie rund um Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück – egal ob Sie diese besitzen, vermieten, verpachten oder selbst mieten bzw. pachten. Wichtig ist, dass die Nutzungseigenschaft und das Objekt im Versicherungsschein stehen. Zur Wohneinheit gehörende Garagen oder Stellplätze zählen mit dazu. Beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist die eigene, im Vertrag genannte selbst genutzte Wohneinheit in Deutschland versichert. Wechseln Sie ein selbst genutztes Objekt, kann der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen auch auf das neue Objekt übergehen.
Häufige Fragen
Wer ist über diesen Baustein versichert?
Versichert sind Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzen. Die Eigenschaften und das Objekt müssen im Versicherungsschein angegeben sein.
Sind Garagen und Stellplätze mitversichert?
Ja. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Welche Wohneinheit ist im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert?
Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte Wohneinheit des Versicherungsnehmers in Deutschland. Weitere Wohneinheiten sind nicht versichert, auch wenn sie von mitversicherten Personen genutzt werden.
Was gilt bei einem Objektwechsel?
Wechseln Sie ein selbst genutztes gewerbliches, freiberufliches oder sonstiges selbstständig genutztes Objekt, sind auch Versicherungsfälle umfasst, die nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten oder sich auf das neue Objekt vor dessen Bezug beziehen. Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach dem Tarif keinen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Versichert sind Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024