Wann die DEURAG den Rechtsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ablehnen kann, welche Leistungsarten von der Erfolgsaussichtenprüfung ausgenommen sind und wie Sie mit einem anwaltlichen Stichentscheid eine bindende Klärung herbeiführen – inklusive Ihrer Mitwirkungspflichten.
(1) Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach
a) die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Ausnahme: Keine Erfolgsaussichtenprüfung nehmen wir vor bei den Leistungsarten:
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h))
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i))
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j))
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (§ 2 k))
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n))
- Aktiver Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich (Cyber-Rechtsschutz) (§ 2 o))
- Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet (§§ 25 Absatz 5 b), 26 Absatz 5 b), 28 Absatz 4 d))
oder
b) Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unverzüglich in Textform mitteilen, und zwar mit Begründung („unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“).
(2) In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden Fragen:
- Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und
- steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Die Entscheidung des Rechtsanwaltes ist für Sie und für uns bindend, es sei denn, dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
(3) Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Rechtsschutz verweigern, wenn er Ihre Sache für aussichtslos hält oder wenn der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum möglichen Ergebnis steht. Für bestimmte Leistungsarten prüft er die Erfolgsaussichten allerdings gar nicht. Sind Sie mit einer Ablehnung nicht einverstanden, kann Ihr Anwalt eine begründete Einschätzung abgeben – dieser sogenannte Stichentscheid ist für beide Seiten verbindlich. Voraussetzung ist, dass Sie den Anwalt umfassend und wahrheitsgemäß informieren.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann der Rechtsschutz abgelehnt werden?
Der Versicherungsschutz kann abgelehnt werden, wenn die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn Sie Ihre Interessen mutwillig wahrnehmen wollen.
Wann liegt Mutwilligkeit vor?
Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall kann nicht gezahlt werden, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
Bei welchen Leistungsarten wird keine Erfolgsaussichtenprüfung vorgenommen?
Keine Erfolgsaussichtenprüfung erfolgt beim Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Aktivem Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich (Cyber-Rechtsschutz) sowie beim Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet.
Was ist der Stichentscheid und ist er bindend?
Bei einer Ablehnung können Sie Ihren Rechtsanwalt eine begründete Stellungnahme zu Erfolgsaussicht und Verhältnismäßigkeit abgeben lassen. Die Kosten dafür werden übernommen. Die Entscheidung des Rechtsanwaltes ist für Sie und den Versicherer bindend, es sei denn, sie weicht offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich ab.
Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Rechtsanwalt?
Sie müssen den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, entfällt Ihr Versicherungsschutz.