Im Rechtsschutz der DEURAG sind alle Anzeigen und Erklärungen in Textform an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Stelle zu richten. Erfahren Sie, was bei einer nicht mitgeteilten Anschriften- oder Namensänderung gilt und wann eine Erklärung als zugegangen gilt.
(1) Form und Adressat von Anzeigen und Erklärungen:
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben, sofern nichts anderes bestimmt ist. Sie sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden.
(2) Nicht mitgeteilte Anschriften- oder Namensänderung:
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Erklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte uns bekannte Anschrift.
Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung, die Sie uns nicht angezeigt haben.
(3) Verlegung der gewerblichen Niederlassung:
Haben Sie die Versicherung für Ihr Unternehmen abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen des Absatz 2 entsprechende Anwendung.
- Rechtsschutz-Fall
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen möchten, sollten Sie dies in Textform tun und an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Stelle senden. Umgekehrt gilt: Teilen Sie eine neue Adresse oder einen neuen Namen nicht mit, kann der Versicherer wirksam an die zuletzt bekannte Anschrift schreiben. Bei einem gewerblichen Vertrag gilt das Gleiche, wenn Sie den Standort Ihres Betriebs verlegen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Anzeigen und Erklärungen abgeben?
Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Wohin richte ich meine Mitteilungen?
Sie sollen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Was passiert, wenn ich eine Adressänderung nicht mitteile?
Dann genügt für eine Erklärung des Versicherers die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Das Gleiche gilt bei einer nicht angezeigten Namensänderung.
Was gilt bei einer Versicherung für mein Unternehmen?
Haben Sie die Versicherung für Ihr Unternehmen abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen des Absatz 2 entsprechende Anwendung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024