In der Rechtsschutz der DEURAG gilt folgendes für Leistungsarten:
Wir bieten Rechtsschutz mit unterschiedlichem Umfang an. Was der Umfang Ihres Rechtsschutz-Vertrages ist, finden Sie in den §§ 21 bis 37, Ihrem Versicherungsschein und Ihrem Antrag.
Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche.
Der Versicherungsschutz gilt auch für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche
aa) wegen der Schädigung Ihrer „Online-Reputation“ durch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, zum Beispiel durch Beleidigung oder Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten usw. in sozialen Netzwerken, Blogs, auf Websites oder in Diskussionsforen.
bb) wegen Identitätsmissbrauches.
Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn Ihre Identifizierungselemente wie zum Beispiel Postadresse, Telefonnummer, Reisepass/Personalausweis, Bankverbindung/Kreditkartendaten oder weitere Identitätsauthentifizierungselemente von einem Dritten in betrügerischer Absicht ungenehmigt verwendet werden (Beispiel: Erlangung eines Kredites unter falschem Namen).
cc) wegen Missbrauches von Zahlungsmitteln, zum Beispiel bei der Nutzung von Kreditkarten durch einen Dritten bei Online-Käufen.
Solche Ansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, z. B. Eigentum. Das bedeutet z. B., dass wir Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Fernsehers gegen den Schädiger abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Fernseherreparatur. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden, siehe § 2 d)).
b) Arbeits-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
(1) Arbeitsverhältnissen,
(2) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
(1) Miet- und Pachtverhältnissen (z. B. Streitigkeit wegen Mieterhöhung),
(2) sonstigen Nutzungsverhältnissen (z. B. Streitigkeit um ein Wohnrecht),
(3) dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (z. B. Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze).
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. (Ein Schuldverhältnis besteht z. B. zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.)
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgendem Bereich handelt:
(1) Schadenersatz-Rechtsschutz,
(2) Arbeits-Rechtsschutz (z. B. Streit aus Ihrem oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
(3) Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (z. B. Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstückes oder Gebäudes betroffen sind).
e) Steuer-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen
aa) vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
bb) im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren vor deutschen Behörden.
f) Sozial-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
aa) vor deutschen Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
bb) vor deutschen Sozialbehörden im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren.
g) Verwaltungs-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
aa) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
bb) in privaten, nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
cc) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
dd) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten.
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von z. B. Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen, z. B. von Ärzten oder Rechtsanwälten.)
i) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.)
aa) Wird Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, haben Sie Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden. Werden Sie wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt, sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.
bb) Wird Ihnen ein sonstiges Vergehen vorgeworfen, haben Sie Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
(1) Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar
(2) und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
(1) Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist).
(2) Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Ausnahme: Ihnen wird eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Dann besteht Rechtsschutz nur, wenn diese mit einem Eintrag in das Fahreignungsregister (sogenannte Verkehrssünderkartei) bedroht ist. Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht kein Versicherungsschutz (keine Punkte – kein Rechtsschutz!).
k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir keine Kosten, auch nicht für die Beratung.
l) Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten erstatten wir abweichend von § 2 k) Kosten bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall.
m) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung/dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbstständiger verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen.
n) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
aa) für die Erstattung einer Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt, wenn Sie Opfer einer der in § 2 n) bb) genannten Gewaltstraftaten geworden sind. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle insgesamt 500 Euro. Die Leistungen für mehrere Rechtsschutz-Fälle, die innerhalb des Kalenderjahres eintreten, werden zusammengerechnet.
bb) als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag.
Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes
(1) im Ermittlungsverfahren,
(2) im Nebenklageverfahren,
(3) für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
(4) für den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Sie haben zusätzlich Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz. Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
(1) Sie sind nebenklageberechtigt und
(2) Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und
(3) es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Beistand nach der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.
o) Aktiver Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich (Cyber-Rechtsschutz)
für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes, beschränkt auf die Erstattung einer Strafanzeige. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Straftat betroffen sind.
Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle insgesamt 500 Euro. Die Leistungen für mehrere Rechtsschutz-Fälle, die innerhalb des Kalenderjahres eintreten, werden zusammengerechnet. (Beispiel: Cybermobbing durch das Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen oder Belästigen eines Ihrer mitversicherten Kinder mithilfe von Kommunikationsmitteln wie Computer, Handy oder Smartphone über einen längeren Zeitraum.)
p) Photovoltaik-Rechtsschutz
im privaten Bereich für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen nachhaltigen Energieerzeugung (Beispiel: Solaranlage, Biothermieanlage). Voraussetzung ist: Die Anlage wird auf Ihrem nicht gewerblich genutzten, mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebauten Grundstück betrieben.
q) Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten, wenn Sie unter Betreuung gestellt werden sollen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Wir bieten Rechtsschutz mit unterschiedlichem Umfang an. Was der Umfang Ihres Rechtsschutz-Vertrages ist, finden Sie in den §§ 21 bis 37, Ihrem Versicherungsschein und Ihrem Antrag.
Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche.
Der Versicherungsschutz gilt auch für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche
aa) wegen der Schädigung Ihrer „Online-Reputation“ durch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, zum Beispiel durch Beleidigung oder Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten usw. in sozialen Netzwerken, Blogs, auf Websites oder in Diskussionsforen.
bb) wegen Identitätsmissbrauches.
Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn Ihre Identifizierungselemente wie zum Beispiel Postadresse, Telefonnummer, Reisepass/Personalausweis, Bankverbindung/Kreditkartendaten oder weitere Identitätsauthentifizierungselemente von einem Dritten in betrügerischer Absicht ungenehmigt verwendet werden (Beispiel: Erlangung eines Kredites unter falschem Namen).
cc) wegen Missbrauches von Zahlungsmitteln, zum Beispiel bei der Nutzung von Kreditkarten durch einen Dritten bei Online-Käufen.
Solche Ansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, z. B. Eigentum. Das bedeutet z. B., dass wir Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Fernsehers gegen den Schädiger abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Fernseherreparatur. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden, siehe § 2 d)).
b) Arbeits-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
(1) Arbeitsverhältnissen,
(2) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
(1) Miet- und Pachtverhältnissen (z. B. Streitigkeit wegen Mieterhöhung),
(2) sonstigen Nutzungsverhältnissen (z. B. Streitigkeit um ein Wohnrecht),
(3) dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (z. B. Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze).
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. (Ein Schuldverhältnis besteht z. B. zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.)
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgendem Bereich handelt:
(1) Schadenersatz-Rechtsschutz,
(2) Arbeits-Rechtsschutz (z. B. Streit aus Ihrem oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
(3) Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (z. B. Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstückes oder Gebäudes betroffen sind).
e) Steuer-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen
aa) vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
bb) im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren vor deutschen Behörden.
f) Sozial-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
aa) vor deutschen Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
bb) vor deutschen Sozialbehörden im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren.
g) Verwaltungs-Rechtsschutz,
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
aa) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
bb) in privaten, nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
cc) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
dd) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten.
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von z. B. Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen, z. B. von Ärzten oder Rechtsanwälten.)
i) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.)
aa) Wird Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, haben Sie Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden. Werden Sie wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt, sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.
bb) Wird Ihnen ein sonstiges Vergehen vorgeworfen, haben Sie Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
(1) Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar
(2) und Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
(1) Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist).
(2) Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Ausnahme: Ihnen wird eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Dann besteht Rechtsschutz nur, wenn diese mit einem Eintrag in das Fahreignungsregister (sogenannte Verkehrssünderkartei) bedroht ist. Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht kein Versicherungsschutz (keine Punkte – kein Rechtsschutz!).
k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir keine Kosten, auch nicht für die Beratung.
l) Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten erstatten wir abweichend von § 2 k) Kosten bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall.
m) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung/dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbstständiger verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen.
n) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
aa) für die Erstattung einer Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt, wenn Sie Opfer einer der in § 2 n) bb) genannten Gewaltstraftaten geworden sind. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle insgesamt 500 Euro. Die Leistungen für mehrere Rechtsschutz-Fälle, die innerhalb des Kalenderjahres eintreten, werden zusammengerechnet.
bb) als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag.
Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes
(1) im Ermittlungsverfahren,
(2) im Nebenklageverfahren,
(3) für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
(4) für den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Sie haben zusätzlich Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz. Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
(1) Sie sind nebenklageberechtigt und
(2) Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und
(3) es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Beistand nach der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.
o) Aktiver Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich (Cyber-Rechtsschutz)
für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes, beschränkt auf die Erstattung einer Strafanzeige. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Straftat betroffen sind.
Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle insgesamt 500 Euro. Die Leistungen für mehrere Rechtsschutz-Fälle, die innerhalb des Kalenderjahres eintreten, werden zusammengerechnet. (Beispiel: Cybermobbing durch das Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen oder Belästigen eines Ihrer mitversicherten Kinder mithilfe von Kommunikationsmitteln wie Computer, Handy oder Smartphone über einen längeren Zeitraum.)
p) Photovoltaik-Rechtsschutz
im privaten Bereich für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen nachhaltigen Energieerzeugung (Beispiel: Solaranlage, Biothermieanlage). Voraussetzung ist: Die Anlage wird auf Ihrem nicht gewerblich genutzten, mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebauten Grundstück betrieben.
q) Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten, wenn Sie unter Betreuung gestellt werden sollen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024