Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz der DEURAG im Tarif Easy sichert je nach Vereinbarung den privaten Bereich und die berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit ab – vom Arbeits- und Vertragsrecht über Steuer- und Sozialgerichtsverfahren bis zum Schutz für Mitfahrer, Fußgänger und E-Bike-Fahrer. Erfahren Sie, welche Personen mitversichert sind und welche Tätigkeiten ausgeschlossen bleiben.
(1) Versicherungsschutz besteht, je nach Vereinbarung,
a) für Ihren privaten Bereich.
Dazu gehört auch:
- der Rechtsschutz als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Beispiel: angestellte Haushaltshilfe oder Pflegekraft),
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen zu Wasser, die Sie in Ihrer Freizeit selbst nutzen.
b) für Ihre berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Beamter, Richter).
Sie sind nicht versichert als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer Aktiengesellschaft).
Sie haben auch keinen Versicherungsschutz für die in a) und b) genannten Bereiche, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- eine gewerbliche Tätigkeit,
- eine freiberufliche Tätigkeit,
- eine sonstige selbstständige Tätigkeit.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit (z. B. Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Unabhängig davon ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus personenbezogenen Versicherungsverträgen, die Sie im Rahmen Ihrer Daseinsvorsorge abgeschlossen haben, versichert.
(2) Mitversichert sind:
- Ihr Lebenspartner (§ 15 Absatz 2 a)),
- die in § 15 Absatz 2 b) genannten Kinder,
- die in § 15 Absatz 2 c) genannten Enkel,
- die in § 15 Absatz 2 d) genannten Eltern/Großeltern.
Ausnahme: Sie sind laut Versicherungsschein als Single versichert. Dann sind Ihr Lebenspartner (§ 15 Absatz 2 a)), die Enkel (§ 15 Absatz 2 c)) und die Eltern/Großeltern (§ 15 Absatz 2 d)) nicht mitversichert.
(3) Sie haben sich ganz bewusst gegen ein Auto und für nachhaltige Mobilität entschieden? Damit sind Sie und die in Absatz 2 genannten mitversicherten Personen als Mitfahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger, Skater, Reiter sowie beim Fahren von E-Bikes und Fahrrädern versichert.
Fremd sind solche Fahrzeuge oder Anhänger, wenn diese:
- Ihnen weder gehören noch
- auf Sie zugelassen sind
- oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sind.
Ausnahme: Sie sind laut Versicherungsschein als Single versichert. Dann sind Ihr Lebenspartner (§ 15 Absatz 2 a)), die Enkel (§ 15 Absatz 2 c)) und die Eltern/Großeltern (§ 15 Absatz 2 d)) nicht mitversichert.
(4) Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)),
- Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)),
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d)),
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) aa)),
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f) aa)),
- Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) bb)),
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)),
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)),
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (§ 2 k)),
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n)),
- Rechtsschutz im Betreuungsverfahren (§ 2 q)).
(5) Vom Versicherungsschutz nach Absatz 4 können durch besondere Vereinbarung einzelne Leistungsarten ausgeschlossen werden. Wenn das für Sie zutrifft, steht es in Ihrem Versicherungsschein.
Beispiel: Sie haben die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz § 2 b) ausgeschlossen; dann besteht kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten nach Absatz 1 b), die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Beamter, Richter) stehen.
(6) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer eines Motorfahrzeuges (auch Anhänger) zu Lande oder in der Luft.
Den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrzeug-Rechtsschutz können Sie zusätzlich versichern.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Easy schützt Sie je nach Vereinbarung in Ihrem privaten Leben und in Ihrem Job als Angestellter, Beamter oder Richter. Auch nahe Angehörige können mitversichert sein – bei einem Single-Vertrag gelten hier jedoch Einschränkungen. Wer bewusst ohne eigenes Auto unterwegs ist, ist als Fußgänger, Radfahrer, E-Bike-Fahrer, Mitfahrer und in weiteren Rollen abgesichert. Nicht abgedeckt sind selbstständige, freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten sowie die Rolle rund um eigene Kraftfahrzeuge zu Lande und in der Luft; dafür lässt sich der Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz ergänzen.
Häufige Fragen
Ist meine berufliche Tätigkeit im Tarif Easy mitversichert?
Versicherungsschutz besteht je nach Vereinbarung für Ihre berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter. Als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, etwa als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft, sind Sie nicht versichert.
Bin ich abgesichert, wenn ich als Selbstständiger tätig bin?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder aus Rente sind.
Welche Angehörigen sind mitversichert?
Mitversichert sind Ihr Lebenspartner, die genannten Kinder, Enkel sowie Eltern/Großeltern nach § 15 Absatz 2. Sind Sie laut Versicherungsschein als Single versichert, sind Lebenspartner, Enkel sowie Eltern/Großeltern nicht mitversichert.
Bin ich ohne eigenes Auto im Straßenverkehr geschützt?
Ja. Sie und die mitversicherten Personen sind als Mitfahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger, Skater, Reiter sowie beim Fahren von E-Bikes und Fahrrädern versichert. Fremd sind Fahrzeuge oder Anhänger, die Ihnen nicht gehören, nicht auf Sie zugelassen und nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Gilt der Schutz auch für mein eigenes Auto?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer eines Motorfahrzeuges (auch Anhänger) zu Lande oder in der Luft wahrnehmen. Den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrzeug-Rechtsschutz können Sie zusätzlich versichern.
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