Nach einem Rechtsschutz-Fall räumt die DEURAG in der Rechtsschutzversicherung ein Sonderkündigungsrecht ein: etwa bei abgelehntem Versicherungsschutz trotz Leistungspflicht oder bei mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von zwölf Monaten. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigung bei abgelehntem Versicherungsschutz:
(1) Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monates zugehen, nachdem Sie unsere Ablehnung erhalten haben.
Kündigung bei mehreren Versicherungsfällen:
(2) Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz? In diesem Fall können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
Frist, Form und Wirksamkeit der Kündigung:
(3) Die Kündigung muss uns beziehungsweise Ihnen innerhalb eines Monates zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt haben.
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
- Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Rechtsschutz-Fall gibt es Situationen, in denen der Vertrag vorzeitig beendet werden kann. Das gilt zum Beispiel, wenn der Versicherungsschutz zu Unrecht abgelehnt wurde, oder wenn innerhalb eines Jahres mehrere Versicherungsfälle mit Versicherungsschutz eingetreten sind. Wichtig sind dabei die einmonatige Frist, die Textform und der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirkt.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer abgelehnten Leistung kündigen?
Wenn der Versicherungsschutz abgelehnt wurde, obwohl eine Leistungspflicht besteht, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monates zugehen, nachdem Sie die Ablehnung erhalten haben.
Kann auch der Versicherer nach einem Rechtsschutz-Fall kündigen?
Ja. Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monates zugehen, nachdem die Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt wurde.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens das Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024