Beim Rechtsschutz der DEURAG richtet sich die Vertragsdauer nach dem Versicherungsschein und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Hier erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und wie Sie einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig beenden können.
(1) Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
(2) Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
- Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
(3) Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen.
Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Rechtsschutzvertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr und wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sowohl Sie als auch die DEURAG können den Vertrag kündigen – die Kündigung muss dabei spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauftermin eingegangen sein. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, ihn bereits zum Ende des dritten oder eines späteren Jahres zu beenden.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Rechtsschutzvertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Wer kann den Vertrag kündigen?
Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024