Der Rechtsschutz der DEURAG startet zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Damit der Schutz greift, muss der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt werden – und eine vereinbarte Wartezeit gilt in jedem Fall. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Beginn des Versicherungsschutzes gelten.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines und der Beitragsrechnung zahlen (siehe § 9.1 B Absatz 1).
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt. (Das heißt: Sie gilt in jedem Fall.)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Rechtsschutzversicherung setzt zu dem Termin ein, der auf Ihrem Versicherungsschein steht. Wichtig ist dabei, dass Sie den fälligen Beitrag rechtzeitig bezahlen. Falls für Ihren Vertrag eine Wartezeit vereinbart wurde, bleibt diese unabhängig davon bestehen und muss ebenfalls beachtet werden.
Häufige Fragen
Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Voraussetzung gibt es für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines und der Beitragsrechnung zahlen (siehe § 9.1 B Absatz 1).
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines und der Beitragsrechnung zu zahlen.
Gilt eine vereinbarte Wartezeit trotzdem?
Ja. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt und gilt in jedem Fall.