Der örtliche Geltungsbereich der DEURAG Rechtsschutz erstreckt sich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Außerhalb dieser Gebiete werden Kosten bis 500.000 Euro getragen. Für Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz sowie den Opfer-Rechtsschutz gelten Besonderheiten mit Bezug auf deutsche Gerichte und Behörden.
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf Madeira und den Azoren.
Ausnahme: Im Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereiches oder im Opfer-Rechtsschutz sind Sie ausschließlich vor deutschen Behörden bzw. Gerichten versichert.
(2) Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Absatz 1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Dies gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen innerhalb dieser Gebiete aus Verträgen, die Sie über das Internet im eigenen Namen und Interesse abschließen.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Absatz 1),
- Sie nehmen keine Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr.
(3) Wenn Sie den Spezial-Straf-Rechtsschutz und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz vereinbart haben, gelten diese Regelungen nur eingeschränkt. Es gelten besondere Regelungen. Sie finden diese besonderen Regelungen in den Bestimmungen zu den §§ 33 und 35.
- Versicherungsverhältnis
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen, wo ein Gericht oder eine Behörde in den genannten Gebieten zuständig ist – etwa in Europa, rund ums Mittelmeer sowie auf einigen Atlantikinseln. Für Rechtsangelegenheiten außerhalb dieser Gebiete ist eine finanzielle Obergrenze vorgesehen. Für bestimmte Rechtsschutzarten und Vertragsvarianten gelten dabei besondere Bedingungen.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und den Azoren zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen.
Bin ich auch außerhalb dieser Gebiete versichert?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro getragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt ist und keine Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung dinglicher Rechte an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahrgenommen werden.
Gibt es Ausnahmen beim Geltungsbereich?
Ja. Im Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereiches oder im Opfer-Rechtsschutz sind Sie ausschließlich vor deutschen Behörden bzw. Gerichten versichert.
Gilt der Höchstbetrag auch für Online-Verträge?
Ja. Der Höchstbetrag von 500.000 Euro gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen innerhalb dieser Gebiete aus Verträgen, die Sie über das Internet im eigenen Namen und Interesse abschließen.
Was gilt beim Spezial-Straf-Rechtsschutz und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?
Wenn Sie den Spezial-Straf-Rechtsschutz und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz vereinbart haben, gelten diese Regelungen nur eingeschränkt. Es gelten besondere Regelungen, die Sie in den Bestimmungen zu den §§ 33 und 35 finden.
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