Wer mit der DEURAG im Rechtsschutz Safe Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile nutzt – ob als Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Pächter – erfährt hier, welche Objekte und Wohneinheiten abgesichert sind, was bei einem Umzug gilt und welche Leistungsarten enthalten sind.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Wohneinheiten sind alle Wohneinheiten in Deutschland versichert, die Sie oder eine im Privatbereich mitversicherte Person ausschließlich selbst nutzen. Die nicht gewerbliche Untervermietung von bis zu drei Zimmern ist mitversichert.
Beim Wechsel einer Wohneinheit sind Rechtsschutz-Fälle, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung stehen, auch dann versichert, wenn sie nach dem Auszug aus dem bisherigen oder vor dem tatsächlichen oder geplanten Bezug des neuen Objektes eintreten.
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, umfasst der Versicherungsschutz auch Versicherungsfälle,
- die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten oder
- die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Dies gilt nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach unserem Tarif keinen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)),
- Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) bb) und cc)),
- Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)),
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb)),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)).
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein sichert Sie rund um Wohnen und Grundbesitz ab – egal, ob Sie ein Objekt besitzen, vermieten, verpachten oder selbst darin wohnen. Wichtig ist, dass die genutzte Eigenschaft und das jeweilige Objekt im Versicherungsschein stehen. Bei selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland ist der Schutz besonders umfassend und begleitet Sie auch beim Umzug. Neben dem eigentlichen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind weitere Bereiche wie Verwaltung, Steuer, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten mit abgedeckt.
Häufige Fragen
Wer ist über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgesichert?
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzen. Die Eigenschaften und das Objekt müssen im Versicherungsschein angegeben sein.
Sind Garagen und Stellplätze mitversichert?
Ja. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Ist eine Untervermietung mitversichert?
Die nicht gewerbliche Untervermietung von bis zu drei Zimmern ist im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten mitversichert.
Bin ich beim Umzug abgesichert?
Beim Wechsel einer Wohneinheit sind Rechtsschutz-Fälle im Zusammenhang mit der Selbstnutzung auch dann versichert, wenn sie nach dem Auszug aus dem bisherigen oder vor dem tatsächlichen oder geplanten Bezug des neuen Objektes eintreten.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Versichert sind Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024