Wer mit der DEURAG im Rechtsschutz Free Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzt, ist bei Streitigkeiten rund um Wohnen und Grundbesitz abgesichert – inklusive selbst genutzter Wohneinheiten, mitversicherter Garagen und geregeltem Schutz beim Objektwechsel.
Wann Sie Versicherungsschutz haben:
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Wohneinheiten:
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Wohneinheiten sind alle Wohneinheiten in Deutschland, die Sie oder eine im Privatbereich mitversicherte Person ausschließlich selbst nutzen, versichert.
Die nicht gewerbliche Untervermietung der selbst genutzten Wohneinheit für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr ist mitversichert.
Beim Wechsel einer Wohneinheit sind Rechtsschutz-Fälle, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung stehen, auch dann versichert, wenn sie nach dem Auszug aus dem bisherigen oder vor dem tatsächlichen oder geplanten Bezug des neuen Objektes eintreten.
Objektwechsel bei gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Nutzung:
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, umfasst der Versicherungsschutz auch Versicherungsfälle,
- die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten oder
- die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Dies gilt nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach unserem Tarif keinen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
Versicherte Leistungsarten:
(2) Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)),
- Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) bb) und cc)),
- Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)),
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb)),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)).
Was bedeutet das konkret?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz greift, wenn Sie in Ihrer Rolle rund um Wohnen und Grundbesitz – etwa als Eigentümer oder Mieter – in einen Rechtsstreit geraten. Voraussetzung ist, dass die genutzte Eigenschaft und das jeweilige Objekt im Versicherungsschein stehen. Selbst genutzte Wohneinheiten in Deutschland sind mitgedacht, ebenso zugehörige Garagen oder Stellplätze. Auch Umzugsphasen und eine kurzzeitige Untervermietung sind unter den genannten Bedingungen berücksichtigt.
Häufige Fragen
In welchen Rollen bin ich versichert?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzen. Die Eigenschaften und das Objekt müssen im Versicherungsschein angegeben sein.
Sind Garagen und Stellplätze mitversichert?
Ja. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Darf ich meine selbst genutzte Wohnung untervermieten?
Die nicht gewerbliche Untervermietung der selbst genutzten Wohneinheit ist für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr mitversichert.
Wie ist der Schutz bei einem Umzug geregelt?
Beim Wechsel einer Wohneinheit sind Rechtsschutz-Fälle im Zusammenhang mit der Selbstnutzung auch dann versichert, wenn sie nach dem Auszug aus dem bisherigen oder vor dem tatsächlichen oder geplanten Bezug des neuen Objektes eintreten.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Versichert sind Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gemäß den jeweils genannten Paragrafen.