Der Vereins-Rechtsschutz der DEURAG im Tarif Safe schützt den im Versicherungsschein bezeichneten Verein samt gesetzlicher Vertreter, Angestellter und Mitglieder bei satzungsgemäßen Aufgaben. Versichert sind unter anderem Schadenersatz-, Arbeits-, Straf- und Sozialgerichts-Rechtsschutz. Für Motorfahrzeuge gelten Einschränkungen.
Für wen gilt der Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a))
- Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b))
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) aa))
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f) aa))
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h))
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i))
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j))
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 m))
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n))
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer
- Halter
- Erwerber
- Mieter
- Leasingnehmer oder
- Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern
Versichert sind aber selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler, Elektrokarren sowie nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge zu Lande. Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz können gesondert versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Vereins-Rechtsschutz greift für den im Versicherungsschein genannten Verein sowie für die Menschen, die für ihn tätig sind – also gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, wenn sie satzungsgemäße Aufgaben erfüllen. Abgedeckt ist eine Reihe von Leistungsarten, etwa bei Schadenersatz, arbeitsrechtlichen Fragen oder Strafverfahren. Rechtliche Angelegenheiten rund um Motorfahrzeuge sind grundsätzlich ausgenommen, lassen sich aber teilweise gesondert absichern.
Häufige Fragen
Wer ist über den Vereins-Rechtsschutz versichert?
Versichert sind der im Versicherungsschein bezeichnete Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit sie im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben tätig sind.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Versichert sind unter anderem Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten sowie Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten.
Sind Angelegenheiten rund um Motorfahrzeuge abgedeckt?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrgenommen werden.
Welche Fahrzeuge sind trotzdem versichert?
Versichert sind selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler, Elektrokarren sowie nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge zu Lande.
Kann ich den Motorfahrzeug-Rechtsschutz ergänzen?
Ja. Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz können gesondert versichert werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024