Der Tarif Easy im Rechtsschutz der DEURAG bietet selbstständig tätigen Ärzten, Apothekern und Angehörigen medizinischer Heilberufe einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz nach dreimonatiger Wartezeit – mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro je Kalenderjahr, 250 Euro Selbstbeteiligung sowie einem außergerichtlichen Regress-Rechtsschutz gegenüber Kassenärztlicher Vereinigung und gesetzlicher Krankenversicherung.
Im Rechtsschutz der DEURAG gilt im Tarif Easy folgendes für den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz:
Sie haben Versicherungsschutz nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten im § 2 d) (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht), wenn Sie als selbstständig tätiger Arzt, Apotheker oder Angehöriger medizinischer Heilberufe Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Gerichten wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen.
Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle insgesamt 300.000 Euro. Die Leistungen für mehrere Rechtsschutz-Fälle, die innerhalb des Kalenderjahres eintreten, werden zusammengerechnet.
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro (§ 5 Absatz 3 c)). Eine außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen ist nicht versichert.
Über § 3 hinaus besteht kein Versicherungsschutz:
a) für Verträge,
- die ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben (Beispiel: der Mietvertrag über Ihre Werkstatträume, der Kauf eines Grundstückes).
Hinweis: Miet- oder Pachtverträge, die sich auf ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile beziehen, können im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert werden. - die Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft betreffen.
Hinweis: Solche Verträge können im Verkehrsbereich versichert werden.
b) soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)),
- Arbeits-Rechtsschutz (z. B. Streit aus einem oder um ein Arbeitsverhältnis).
Hinweis: Solche Angelegenheiten können über den § 28 Absatz 1 b) in Verbindung mit § 2 b) versichert werden.
c) aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts.
d) wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt sind.
Zusätzlich umfasst Ihr Rechtsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch in Vorverfahren, die sich aus Regressforderungen der zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise ergeben (außergerichtlicher Regress-Rechtsschutz).
Für den außergerichtlichen Regress-Rechtsschutz ist die Kostenübernahme nach § 5 Absatz 4 je Vorverfahren und Quartal der ärztlichen Leistungsabrechnung auf 550 Euro begrenzt. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein richtet sich an selbstständige Ärzte, Apotheker und Angehörige medizinischer Heilberufe. Er unterstützt bei rechtlichen Streitigkeiten rund um schuldrechtliche Verträge, die für die Berufsausübung geschlossen werden. Erst nach einer kurzen Wartezeit greift der Schutz, und er ist auf gerichtliche Auseinandersetzungen ausgerichtet. Bestimmte Themen – etwa Immobilien, Fahrzeuge oder Arbeitsstreitigkeiten – sind hier nicht enthalten, können aber teilweise über andere Bereiche abgesichert werden. Ergänzend hilft der Schutz bei bestimmten Regressforderungen im ärztlichen Bereich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit im Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz im § 2 d) beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten.
Wie hoch sind Versicherungssumme und Selbstbeteiligung?
Die Versicherungssumme beträgt für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle insgesamt 300.000 Euro. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro (§ 5 Absatz 3 c)).
Wer kann diesen Rechtsschutz nutzen?
Er gilt, wenn Sie als selbstständig tätiger Arzt, Apotheker oder Angehöriger medizinischer Heilberufe Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen wahrnehmen wollen.
Sind Verträge über Grundstücke oder Fahrzeuge mitversichert?
Nein. Verträge über ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile sowie Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sind nicht versichert. Immobilienbezogene Miet- oder Pachtverträge können im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Fahrzeugverträge im Verkehrsbereich versichert werden.
Was gilt beim außergerichtlichen Regress-Rechtsschutz?
Er umfasst Vorverfahren aus Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise. Die Kostenübernahme nach § 5 Absatz 4 ist je Vorverfahren und Quartal der ärztlichen Leistungsabrechnung auf 550 Euro begrenzt; eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.