In der Rechtsschutz der DEURAG gilt folgendes für Wegfall des versicherten Interesses und Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland:
(1) Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
(2) Sie haben Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland? Dann endet der Vertrag ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen uns einen Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich anzeigen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen („unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“).
(3) Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Versicherungsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
(1) Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
(2) Sie haben Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland? Dann endet der Vertrag ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen uns einen Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich anzeigen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen („unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“).
(3) Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Versicherungsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024