In der Rechtsschutz der DEURAG gilt im Tarif Free folgendes für FREE plus:
Sie haben abweichend von § 3 Absatz 2 g) Versicherungsschutz im
(1) Ehe-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und derjenigen Ihres ehelichen oder eingetragenen Lebenspartners in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Scheidung bzw. Aufhebung und Scheidungs- bzw. Aufhebungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 30.000 Euro, Leistungen nach § 2 l) werden hierauf angerechnet. Abweichend von § 4.1 Absatz 4 gilt eine Wartezeit von drei Jahren.
(2) Unterhalts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten und Angelegenheiten der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts vor deutschen Familiengerichten. Sie haben Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsschutz nicht nach Absatz 1 enthalten ist.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 30.000 Euro. Leistungen nach § 2 l) werden hierauf angerechnet. Abweichend von § 4.1 Absatz 4 gilt eine Wartezeit von einem Jahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Sie haben abweichend von § 3 Absatz 2 g) Versicherungsschutz im
(1) Ehe-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und derjenigen Ihres ehelichen oder eingetragenen Lebenspartners in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Scheidung bzw. Aufhebung und Scheidungs- bzw. Aufhebungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 30.000 Euro, Leistungen nach § 2 l) werden hierauf angerechnet. Abweichend von § 4.1 Absatz 4 gilt eine Wartezeit von drei Jahren.
(2) Unterhalts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten und Angelegenheiten der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts vor deutschen Familiengerichten. Sie haben Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsschutz nicht nach Absatz 1 enthalten ist.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 30.000 Euro. Leistungen nach § 2 l) werden hierauf angerechnet. Abweichend von § 4.1 Absatz 4 gilt eine Wartezeit von einem Jahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024