In der Rechtsschutz der DEURAG gilt folgendes für Aufgaben der Rechtsschutz-Versicherung:
Sie möchten Ihre notwendigen rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistungen und sichern Ihnen so Zugang zum Recht. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben. Unsere Leistungspflicht umfasst für alle in § 2 genannten Leistungsarten die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch Mediation als besondere Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Voraussetzung ist, dass ein vom Deckungsumfang umfasster, eintrittspflichtiger Versicherungsfall vorliegt und dass kein Risikoausschluss gemäß § 3 einschlägig ist. Gerne unterstützen wir Sie, Ihren Konflikt schnell und nachhaltig zu lösen. Fragen Sie uns gerne nach Ihren Möglichkeiten.
Upgrade-Garantie
Wenn wir neue Versicherungsbedingungen einführen, gelten Leistungsverbesserungen, die wir ohne Mehrbeitrag anbieten, auch für Ihren Vertrag. Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit neuer Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass Sie hierfür einen Antrag stellen müssen. Sie gelten für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Vorsorge-Rechtsschutz
Besteht Versicherungsschutz gemäß den §§ 21 bis 29 für Sie oder für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gemäß den §§ 21, 25, 26 und 29 und ändert sich Ihr Risiko oder das einer mitversicherten Person, indem:
(1) ein weiteres gemäß dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder
(2) ein Versicherter eine gemäß dem Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder
(3) die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt,
besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.
Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Wenn Sie das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb von drei Monaten anzeigen, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheines Ihren Widerruf in Textform erklären.
Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Sie möchten Ihre notwendigen rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistungen und sichern Ihnen so Zugang zum Recht. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben. Unsere Leistungspflicht umfasst für alle in § 2 genannten Leistungsarten die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch Mediation als besondere Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Voraussetzung ist, dass ein vom Deckungsumfang umfasster, eintrittspflichtiger Versicherungsfall vorliegt und dass kein Risikoausschluss gemäß § 3 einschlägig ist. Gerne unterstützen wir Sie, Ihren Konflikt schnell und nachhaltig zu lösen. Fragen Sie uns gerne nach Ihren Möglichkeiten.
Upgrade-Garantie
Wenn wir neue Versicherungsbedingungen einführen, gelten Leistungsverbesserungen, die wir ohne Mehrbeitrag anbieten, auch für Ihren Vertrag. Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit neuer Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass Sie hierfür einen Antrag stellen müssen. Sie gelten für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Vorsorge-Rechtsschutz
Besteht Versicherungsschutz gemäß den §§ 21 bis 29 für Sie oder für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gemäß den §§ 21, 25, 26 und 29 und ändert sich Ihr Risiko oder das einer mitversicherten Person, indem:
(1) ein weiteres gemäß dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder
(2) ein Versicherter eine gemäß dem Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder
(3) die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt,
besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.
Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Wenn Sie das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb von drei Monaten anzeigen, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheines Ihren Widerruf in Textform erklären.
Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024