In der Rechtsschutz der DEURAG gilt folgendes für Örtlicher Geltungsbereich:
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
• in Europa,
• in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres,
• auf den Kanarischen Inseln,
• auf Madeira und den Azoren.
Ausnahme: Im Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereiches oder im Opfer-Rechtsschutz sind Sie ausschließlich vor deutschen Behörden bzw. Gerichten versichert.
(2) Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Absatz 1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Dies gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen innerhalb dieser Gebiete aus Verträgen, die Sie über das Internet im eigenen Namen und Interesse abschließen.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Absatz 1),
• Sie nehmen keine Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr.
(3) Wenn Sie den Spezial-Straf-Rechtsschutz und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz vereinbart haben, gelten diese Regelungen nur eingeschränkt. Es gelten besondere Regelungen. Sie finden diese besonderen Regelungen in den Bestimmungen zu den §§ 33 und 35.
- Versicherungsverhältnis
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
• in Europa,
• in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres,
• auf den Kanarischen Inseln,
• auf Madeira und den Azoren.
Ausnahme: Im Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereiches oder im Opfer-Rechtsschutz sind Sie ausschließlich vor deutschen Behörden bzw. Gerichten versichert.
(2) Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Absatz 1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Dies gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen innerhalb dieser Gebiete aus Verträgen, die Sie über das Internet im eigenen Namen und Interesse abschließen.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Absatz 1),
• Sie nehmen keine Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr.
(3) Wenn Sie den Spezial-Straf-Rechtsschutz und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz vereinbart haben, gelten diese Regelungen nur eingeschränkt. Es gelten besondere Regelungen. Sie finden diese besonderen Regelungen in den Bestimmungen zu den §§ 33 und 35.
- Versicherungsverhältnis
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024