In der Rechtsschutz der DEURAG gilt im Tarif Safe folgendes für Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken:
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
(1) Eigentümer,
(2) Vermieter,
(3) Verpächter,
(4) Mieter,
(5) Pächter,
(6) sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Wohneinheiten sind alle Wohneinheiten in Deutschland, die Sie oder eine im Privatbereich mitversicherte Person ausschließlich selbst nutzen, versichert. Die nicht gewerbliche Untervermietung von bis zu drei Zimmern ist mitversichert. Beim Wechsel einer Wohneinheit sind Rechtsschutz-Fälle, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung stehen, auch dann versichert, wenn sie nach dem Auszug aus dem bisherigen oder vor dem tatsächlichen oder geplanten Bezug des neuen Objektes eintreten.
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, umfasst der Versicherungsschutz auch Versicherungsfälle,
(1) die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten oder
(2) die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Dies gilt nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach unserem Tarif keinen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
(2) Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
(1) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)),
(2) Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) bb) und cc)),
(3) Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)),
(4) Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb)),
(5) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
(1) Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
(1) Eigentümer,
(2) Vermieter,
(3) Verpächter,
(4) Mieter,
(5) Pächter,
(6) sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Wohneinheiten sind alle Wohneinheiten in Deutschland, die Sie oder eine im Privatbereich mitversicherte Person ausschließlich selbst nutzen, versichert. Die nicht gewerbliche Untervermietung von bis zu drei Zimmern ist mitversichert. Beim Wechsel einer Wohneinheit sind Rechtsschutz-Fälle, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung stehen, auch dann versichert, wenn sie nach dem Auszug aus dem bisherigen oder vor dem tatsächlichen oder geplanten Bezug des neuen Objektes eintreten.
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, umfasst der Versicherungsschutz auch Versicherungsfälle,
(1) die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten oder
(2) die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Dies gilt nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Objekt darf nach unserem Tarif keinen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
(2) Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
(1) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)),
(2) Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) bb) und cc)),
(3) Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)),
(4) Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) bb)),
(5) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024