In der Rechtsschutz der DEURAG gilt im Tarif Safe folgendes für Rechtsschutz für Vereine:
(1) Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
(2) Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
(1) Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)),
(2) Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)),
(3) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) aa)),
(4) Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f) aa)),
(5) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)),
(6) Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)),
(7) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)),
(8) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 m)),
(9) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n)).
(3) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als
(1) Eigentümer,
(2) Halter,
(3) Erwerber,
(4) Mieter,
(5) Leasingnehmer oder
(6) Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrnehmen.
Versichert sind aber selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler, Elektrokarren sowie nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge zu Lande. Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz können gesondert versichert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
(1) Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
(2) Sie haben folgende Leistungsarten versichert:
(1) Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)),
(2) Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)),
(3) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e) aa)),
(4) Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f) aa)),
(5) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)),
(6) Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)),
(7) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)),
(8) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 m)),
(9) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n)).
(3) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als
(1) Eigentümer,
(2) Halter,
(3) Erwerber,
(4) Mieter,
(5) Leasingnehmer oder
(6) Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrnehmen.
Versichert sind aber selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler, Elektrokarren sowie nicht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge zu Lande. Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz können gesondert versichert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024