Das sind die Leistungen der DEURAG für die Landwirtschafts-Rechtsschutz.
Mit dem DEURAG Landwirtschafts-Rechtsschutz sichern Sie Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, den dazugehörenden Nebenbetrieb sowie Ihre Familie optimal ab. Der Versicherungsschutz bietet umfassende Leistungen bei Rechtsstreitigkeiten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, etwa bei Verkehrsunfällen, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder Vertragskonflikten. Durch flexible Selbstbeteiligungsmodelle und eine einfache Berechnung nach Hektar-Stufen genießen Landwirte eine leistungsstarke, passgenaue Absicherung.
Rechtssicherheit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
• Deckungssumme und Strafkaution: Europa unbegrenzt, weltweit 500.000 €
• Einfache Berechnung nach ha-Stufen
• Flexible Selbstbeteiligungsmodelle: SB-Vario, SB-Fix oder SB-Bonus
• Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Erledigung durch Erstberatung (bis 190 € zzgl. MwSt.)
• Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Mediation
Unsere Produkt-Highlights
• Gewerbesteuerpflichtiger Nebenbetrieb (bis 50.000 € Umsatz): bis 10.000 €*
• Planfeststellung, Umlage, Flurbereinigung, Enteignung: bis 30.000 €*
• Einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben: bis 30.000 €*
• Photovoltaik-Rechtsschutz (bis 15 kWp): bis 10.000 €*
• Steuer- und Sozial-Rechtsschutz: ab dem Widerspruchsverfahren ✔
• Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Cross-Compliance-Angelegenheiten: bis 30.000 €*
• Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz bei Biologo oder -siegel: ✔
• Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz für Nebenbetrieb: bis 10.000 €*
(* je Versicherungsfall)
Warum Landwirtschafts-Rechtsschutz?
• Mit dem speziellen DEURAG Landwirtschafts-Rechtsschutz genießen Sie einen optimalen Rundum-Schutz und sichern sich zuverlässig ab als:
Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer oder Mieter von Motorfahrzeugen und Anhängern (Pkw, Krafträder, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge)
Fahrer oder Mitfahrer von Fahrzeugen, auch bei Nutzung fremder Fahrzeuge
Rechtsschutz speziell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Beispiele aus der Praxis
• Beispiel 1: Die Melkmaschinen auf dem Hof der Familie Huber wurden mangelhaft repariert und sind seither nicht mehr einsatzfähig. Die Familie fordert eine einwandfreie Reparatur und Schadenersatz.
• Beispiel 2: Herr Schneider verursacht mit seinem Mähdrescher einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
• Beispiel 3: Bei der Bezahlung von Erntehelfern kommt es zum Streit oder zu einer Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters.
Welche Kosten werden übernommen?
• Anwaltskosten
• Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
• Kosten der Mediation
• Kostenübernahme eines Dolmetschers im Ausland
• Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte
Profitieren Sie von unseren exklusiven Serviceleistungen
• Online-Video-Rechtsberatung
• Arbeitsvertrags- und ArbeitszeugnisCheck
• Online-Rechtsberatung
• Mustertexte und Formulare
• Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
• BU-AntragsCheck
Optimale Absicherung für alle wichtigen Bereiche Ihres Betriebes
Profitieren Sie vom Rechtsschutz für:
• Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb inklusive Nebenbetrieb (z. B. Hofladen) bis zu einem Gesamtumsatz von 50.000 Euro
• Ihre landwirtschaftlich und privat genutzten Fahrzeuge
• Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Grundstücke
• Den privaten und beruflichen Bereich für nicht selbstständige Tätigkeiten
Optionale Ergänzung: Spezial-Straf-Rechtsschutz
Mitversicherte Personen und Bereiche
Mit dem DEURAG Landwirtschafts-Rechtsschutz sind abgesichert:
• Lebenspartner, Kinder, Eltern und Großeltern
• Mitinhaber oder Hoferben sowie deren eheliche, eingetragene oder sonstige Lebenspartner¹ und deren minderjährige Kinder
• Altenteiler sowie deren Partner² und minderjährige Kinder
• Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf eine der mitversicherten Personen zugelassen sind
• Berechtigte Fahrer und Mitfahrer
• Beschäftigte Personen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit handeln
¹ sofern diese in Ihrem Betrieb tätig und wohnhaft sind
² sofern diese in Ihrem Betrieb wohnhaft sind
Dokumentenversion (Jahr): 2024