Der DEURAG Landwirtschafts-Rechtsschutz sichert land- und forstwirtschaftliche Betriebe samt Nebenbetrieb und Familie umfassend ab – bei Verkehrsunfällen, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Vertragskonflikten. Mit unbegrenzter Deckungssumme in Europa, flexiblen Selbstbeteiligungsmodellen und einer einfachen Berechnung nach Hektar-Stufen erhalten Landwirte eine passgenaue, leistungsstarke Absicherung.
Rechtssicherheit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Deckungssumme und Strafkaution: Europa unbegrenzt, weltweit 500.000 €
- Einfache Berechnung nach ha-Stufen
- Flexible Selbstbeteiligungsmodelle: SB-Vario, SB-Fix oder SB-Bonus
- Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Erledigung durch Erstberatung (bis 190 € zzgl. MwSt.)
- Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Mediation
Unsere Produkt-Highlights
- Gewerbesteuerpflichtiger Nebenbetrieb (bis 50.000 € Umsatz): bis 10.000 €*
- Planfeststellung, Umlage, Flurbereinigung, Enteignung: bis 30.000 €*
- Einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben: bis 30.000 €*
- Photovoltaik-Rechtsschutz (bis 15 kWp): bis 10.000 €*
- Steuer- und Sozial-Rechtsschutz: ab dem Widerspruchsverfahren ✔
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Cross-Compliance-Angelegenheiten: bis 30.000 €*
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz bei Biologo oder -siegel: ✔
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz für Nebenbetrieb: bis 10.000 €*
(* je Versicherungsfall)
Warum Landwirtschafts-Rechtsschutz?
Mit dem speziellen DEURAG Landwirtschafts-Rechtsschutz genießen Sie einen optimalen Rundum-Schutz und sichern sich zuverlässig ab als:
- Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
- Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer oder Mieter von Motorfahrzeugen und Anhängern (Pkw, Krafträder, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge)
- Fahrer oder Mitfahrer von Fahrzeugen, auch bei Nutzung fremder Fahrzeuge
Rechtsschutz speziell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Beispiele aus der Praxis
- Beispiel 1: Die Melkmaschinen auf dem Hof der Familie Huber wurden mangelhaft repariert und sind seither nicht mehr einsatzfähig. Die Familie fordert eine einwandfreie Reparatur und Schadenersatz.
- Beispiel 2: Herr Schneider verursacht mit seinem Mähdrescher einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
- Beispiel 3: Bei der Bezahlung von Erntehelfern kommt es zum Streit oder zu einer Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters.
Welche Kosten werden übernommen?
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
- Kosten der Mediation
- Kostenübernahme eines Dolmetschers im Ausland
- Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte
Profitieren Sie von unseren exklusiven Serviceleistungen
- Online-Video-Rechtsberatung
- Arbeitsvertrags- und ArbeitszeugnisCheck
- Online-Rechtsberatung
- Mustertexte und Formulare
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- BU-AntragsCheck
Optimale Absicherung für alle wichtigen Bereiche Ihres Betriebes
Profitieren Sie vom Rechtsschutz für:
- Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb inklusive Nebenbetrieb (z. B. Hofladen) bis zu einem Gesamtumsatz von 50.000 Euro
- Ihre landwirtschaftlich und privat genutzten Fahrzeuge
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Grundstücke
- Den privaten und beruflichen Bereich für nicht selbstständige Tätigkeiten
Optionale Ergänzung: Spezial-Straf-Rechtsschutz
Mitversicherte Personen und Bereiche
Mit dem DEURAG Landwirtschafts-Rechtsschutz sind abgesichert:
- Lebenspartner, Kinder, Eltern und Großeltern
- Mitinhaber oder Hoferben sowie deren eheliche, eingetragene oder sonstige Lebenspartner¹ und deren minderjährige Kinder
- Altenteiler sowie deren Partner² und minderjährige Kinder
- Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf eine der mitversicherten Personen zugelassen sind
- Berechtigte Fahrer und Mitfahrer
- Beschäftigte Personen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit handeln
¹ sofern diese in Ihrem Betrieb tätig und wohnhaft sind
² sofern diese in Ihrem Betrieb wohnhaft sind
Dokumentenversion (Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Landwirtschafts-Rechtsschutz begleitet Sie, wenn es rund um Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, Ihre Fahrzeuge, Gebäude und Grundstücke sowie im privaten und beruflichen Bereich zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Übernommen werden dabei die anfallenden Kosten wie Anwalts- und Gerichtskosten. Zusätzlich stehen Ihnen Serviceleistungen und Beratungsangebote zur Verfügung, und der Schutz umfasst neben Ihnen auch Familienangehörige, Mitinhaber, Altenteiler und weitere Personen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckungssumme beim Landwirtschafts-Rechtsschutz?
Die Deckungssumme und Strafkaution ist in Europa unbegrenzt und beträgt weltweit 500.000 €.
Wer ist im Landwirtschafts-Rechtsschutz mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem Lebenspartner, Kinder, Eltern und Großeltern, Mitinhaber oder Hoferben mit ihren Partnern und minderjährigen Kindern, Altenteiler mit Partnern und minderjährigen Kindern, alle auf eine mitversicherte Person zugelassenen Kraftfahrzeuge und Anhänger, berechtigte Fahrer und Mitfahrer sowie beschäftigte Personen in Ausübung der versicherten Tätigkeit.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden Anwaltskosten, Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige, Kosten der Mediation, Kosten für einen Dolmetscher im Ausland sowie Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte.
Wann entfällt die Selbstbeteiligung?
Auf die Selbstbeteiligung wird verzichtet, wenn die Angelegenheit durch Erstberatung erledigt wird (bis 190 € zzgl. MwSt.) sowie bei einer Mediation.
Bis zu welchem Umsatz ist der Nebenbetrieb abgesichert?
Der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb inklusive Nebenbetrieb (z. B. Hofladen) ist bis zu einem Gesamtumsatz von 50.000 Euro abgesichert. Für einen gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetrieb (bis 50.000 € Umsatz) gilt eine Leistung bis 10.000 € je Versicherungsfall.